Kostenübernahme
Wenn Sie über eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin (VVG) verfügen, rechnet Ihre Krankenkasse unsere Behandlungen zu deren Bedingungen an. Setzen Sie sich dazu mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Über die Grundversicherung (KVG) können die Behandlungskosten leider nicht abgerechnet werden.
Medizinische Masseurinnen und Masseure absolvieren eine mehrjährige Ausbildung. Wir verpflichten uns, eine festgelegte Anzahl Fortbildungsstunden pro Jahr zu leisten, um unser Fachwissen zu vertiefen und auf dem neusten Stand der medizinischen Entwicklungen zu bleiben.
Unsere Masseur*innen sind unter dem Qualitäts-Label des Erfahrungsmedizinischen Registers EMR registriert: Krankenkassenübersicht des EMR
Für Versicherte bei der Visana, Helsana, Swica oder Sympany
Die oben genannten Krankenkassen vergüten unsere Leistung nur, wenn sie von einer Masseurin oder einem Masseur mit eidgenössischem Fachausweis erbracht wurde. Bei uns arbeiten auch Masseur*innen, die ihren Fachausweis noch nicht erworben haben. Bitte achten Sie bei Ihrer Buchung hierauf.